Barrierefreiheitserklärung
Stand der Vereinbarkeit
Wir sind bestrebt, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der harmonisierten Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Stufe AA barrierefrei zugänglich zu machen. Die Umsetzung erfolgt freiwillig, da für uns als Kleinstunternehmen im B2B-Bereich keine gesetzliche BFSG-Pflicht besteht. Nach unserer Einschätzung ist diese Website weitgehend konform; einzelne Punkte verbessern wir fortlaufend.
Umgesetzte Maßnahmen
Semantisches HTML und eine klare Dokumentstruktur, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbare Fokus-Markierungen, ausreichende Farbkontraste (auch auf transparenten Glas-Oberflächen), Alternativtexte für aussagekräftige Grafiken, ARIA-Beschriftungen für interaktive Elemente, skalierbare Schriftgrößen sowie ein responsives Layout für unterschiedliche Bildschirmgrößen.
Animationen und 3D-Effekte respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion) und lassen sich zusätzlich manuell abschalten.
Erstellung dieser Erklärung
Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung durch uns unter Heranziehung der WCAG 2.2 (Stufe AA) sowie automatisierter und manueller Tests. Wir überprüfen die Seite bei wesentlichen Änderungen erneut. Diese Erklärung wird bei Bedarf aktualisiert.
Bekannte Einschränkungen
Derzeit sind uns keine wesentlichen Barrieren bekannt. Für sehr aufwendige interaktive Darstellungen (z. B. das 3D-Element auf der Startseite) stellen wir eine gleichwertige, reduzierte Alternative bereit. Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, bessern wir schnellstmöglich nach.
Feedback & Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, Inhalte in einer barrierefreien Form benötigen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an termin@nordlicht.agency oder telefonisch unter +49 176 55050925. Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb eines Werktags zu antworten und die gewünschten Inhalte zugänglich bereitzustellen.
Durchsetzung
Sind Sie mit unserer Rückmeldung auf ein Feedback nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passende Stelle zu finden.